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   RG, 19.09.1940 - IV 114/40   

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RG, 19.09.1940 - IV 114/40 (https://dejure.org/1940,4)
RG, Entscheidung vom 19.09.1940 - IV 114/40 (https://dejure.org/1940,4)
RG, Entscheidung vom 19. September 1940 - IV 114/40 (https://dejure.org/1940,4)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • RGZ 164, 366
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 05.07.1934 - IV 25/34

    Unter welchen Voraussetzungen kann ein geschiedener Ehegatte eine Herabsetzung

    Auszug aus RG, 19.09.1940 - IV 114/40
    Dabei ist aber nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats von vornherein die Einschränkung zu machen, dass nicht jede Veränderung - insbesondere in der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten - eine andere Festsetzung der Unterhaltsrente rechtfertigt, sondern dass es sich um wesentliche Veränderungen handeln muss, die die Geschäftsgrundlage zu erschüttern und den Endzweck beider Parteien zu vereiteln geeignet sind (so z.B. RGZ 145, 119 ).
  • BVerwG, 10.02.1966 - II C 77.63

    Rechtsmittel

    Im übrigen gelten hier die in der Zivilrechtsprechung entwickelten Grundsätze (vgl. RGZ 106, 233; 145, 119; 164, 366; BGH, Urteil vom 9. Juli 1963 - VI ZR 197/62 - [NJW 1963 S. 2076, 2078 [BGH 09.07.1963 - VI ZR 197/62]]; Staudinger-Weber a.a.O. Bern.
  • BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 123/63

    Entschädigung für entgangenen Unterhalt durch Festsetzung einer langfristig zu

    Bei einer wesentlichen Veränderung der bei Abschluß des Vertrages bestehenden wirtschaftlichen Verhältnisse findet nach den §§ 157, 242 BGB eine Anpassung der Leistungen an diese Veränderung statt, wenn sie erforderlich ist, um den von den Parteien mit dem Vertrag verfolgten Zweck zu erreichen (BGH NJW 1962, 2147; RGZ 110, 100; 145, 119; 164, 366).
  • RG, 25.01.1941 - IV 281/40

    1. Ist die Einwirkung auf einen fremden Willen durch Drohung, sofern das

    Während sonst bei Unterhaltsvereinbarungen geschiedener Eheleute der Einwand einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse regelmäßig stillschweigend zugelassen ist (RGZ 145, 119 ; 164, 366), haben die Beteiligten hier diesen Einwand vertraglich ausgeschlossen.
  • BGH, 25.06.1969 - IV ZR 739/68

    Abschluss eines Unterhaltsvertrages - Anrechnung von Geschäftsgewinnen auf

    Dieser Grundsatz steht in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 145, 119; 164, 366, 370).
  • BGH, 27.02.1958 - VII ZR 443/56
    Es mag endlich auch richtig sein, daß das Reichsgericht seine in der Inflationszeit entwickelte Rechtsprechung zur Frage der clausula rebus sic stautibus (RGZ 106, 233 f) namentlich mit Bezug auf Unterhaltsrentenverträge später in gewissem Umfange eingeschränkt hat (vgl. einerseits RG JW 1936, 927 Nr. 15; andererseits RGZ 145, 119 f; 164, 366, 369 f).
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